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BGH, 19.05.1978 - IV ZB 18/78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht ordnungsgemäßer Verkündung eines Urteils - Beweiskraft von Sitzungsniederschrift und Verkündungsprotokoll - Wirksamkeit einer Zustellung an den Vermieter oder Hauswirt - Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch
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- BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77
Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZB 18/78
Die am 3. Oktober 1977 bei dem zur Entscheidung über die Berufung zuständigen Oberlandesgericht (vgl. BGH FamRZ 1978, 227; 1978, 231) eingegangene Berufung war demnach verspätet.Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - aus den in BGH FamRZ 1978, 231 genannten Gründen - kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht.
- BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77
Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZB 18/78
Die am 3. Oktober 1977 bei dem zur Entscheidung über die Berufung zuständigen Oberlandesgericht (vgl. BGH FamRZ 1978, 227; 1978, 231) eingegangene Berufung war demnach verspätet. - BGH, 27.05.1959 - IV ZR 317/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.05.1978 - IV ZB 18/78
Ein Wiedereinsetzungsgesuch erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu einer Versäumung der Frist gekommen ist (BGH NJW 1959, 1779).